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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 627/1983
Inkrafttretensdatum
01.01.1984
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1.1.1984 (§ 11 BGBl. Nr. 627/1983)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1983 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
StF: BGBl. Nr. 627/1983
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:
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