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§ 3 Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2022

Beseitigung von Ungleichheiten

§ 3.

Auftretende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Frauen und Männer sowie strukturelle Rahmenbedingungen, die zur Benachteiligung eines der Geschlechter führen, sind zu beseitigen.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022

Gesetzesnummer

20011867

Dokumentnummer

NOR40243334

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