Verkürzte Ausbildung für Mediziner – RS
§ 36
Die verkürzte Ausbildung zur Erlangung der Tätigkeitsberechtigung als Rettungssanitäter für Mediziner umfasst insgesamt 225 Stunden und beinhaltet
- 1. eine theoretische Ausbildung im Umfang von 65 Stunden in den in der Anlage 2 angeführten Unterrichtsfächern im festgelegten Ausmaß sowie
- 2. die praktische Ausbildung in der Dauer von 160 Stunden.
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