Daten aus Fördervergaben
§ 2.
Die RTR-GmbH ist ermächtigt, Daten, die ihr der Bundesminister für Finanzen gemäß § 80 Abs. 2 TKG 2021 zugänglich macht, zu speichern, verarbeiten, sichern und in Beauskunftungen im Sinne dieser Verordnung einzubeziehen, wie die von Meldeverpflichteten zugänglich gemachten Daten.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2022
Gesetzesnummer
20012043
Dokumentnummer
NOR40247685
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