§ 2
Gegenstand der Erhebungen sind:
- 1. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Güterverkehrs;
- 2. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Personenverkehrs;
- 3. die für die Beurteilung der verkehrswirtschaftlichen Struktur des Güter- und Personenverkehrs erforderlichen betrieblichen Bestands- und Erfolgsdaten österreichischer Unternehmen, sofern diese Daten nicht im Rahmen anderer Erhebungen des Österreichischen Statistischen Zentralamtes anfallen;
- 4. die für die Beurteilung der verkehrswirtschaftlichen Struktur erforderlichen Daten über die Verkehrswege.
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