§ 2.
Jedem Mitglied der Telekom-Control-Kommission, welches nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 40 Euro für jede angefangene halbe Stunde; dieses Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 160 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018
Gesetzesnummer
10012789
Dokumentnummer
NOR40104323
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