§ 1.
Jedem stimmberechtigten Mitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018
Gesetzesnummer
10012789
Dokumentnummer
NOR40104322
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