§ 2
Für Gebäude sind im Adressregister die im § 9a Abs. 3 VermG festgelegten Angaben einzutragen. Bestandteile dieser Angaben sind die in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Inhalte und Merkmale.
Gebäudeangaben | Inhalt und Merkmale | zuständige Stelle | |
Z 1 | Adressdaten des Gebäudes in Form einer näheren, insbesondere numerischen Bezeichnung betreffend das einzelne Haus, die Stiege, einen Pavillon ua. | Objektnummer (OBJNR) | STAT |
Wenn sich mehrere Gebäude auf einer Adresse befinden, müssen die Gebäude näher beschrieben werden, damit sie voneinander unterscheidbar sind. | Gemeinde | ||
Stiege; Block; Gruppe; Haus; Ladenzeile; Los; Objekt; Parzelle; Pavillon; Reihe; Stand; Weg | |||
Gebäudezusatzbezeichnung: entspricht die angeführte standardisierte Gebäudebezeichnung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kann in Ausnahmefällen ein freier Text verwendet werden (zB Werkstatt) | Gemeinde | ||
Numerische Bezeichnung und nähere Beschreibung des Gebäudes abgekürzt | Gemeinde-BEV | ||
Z 2 | Repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes | Der Referenzpunkt soll innerhalb des Gebäudes (Gebäudekomplexes) zu liegen kommen. | Gemeinde |
Art der Bestimmung | Gemeinde | ||
Angabe, ob die Adresse inner- oder außerhalb eines in der DKM dargestellten Gebäudes liegt | Gemeinde | ||
Z 3 | Allfällige weitere Adressen, die von der Gemeinde für dieses Gebäude vergeben wurden | J – Hauptadresse N – Identadresse Für jedes Gebäude ist nur eine Hauptadresse erlaubt. | Gemeinde |
Z 4 | Allfällige Eigenschaft als Gebäude im Sinne des § 2 Z 2 GWR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 9/2004, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2009 | Aus den überwiegenden Flächenangaben der Nutzungseinheiten errechnet sich eine Zuordnung zur EU-Gebäudeklassifikation: Gebäude mit einer Wohnung; Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen; Wohngebäude für Gemeinschaften; Hotels und ähnliche Gebäude; Bürogebäude; Groß- und Einzelhandelsgebäude; Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens; Industrie- und Lagergebäude; Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen; Sonstige Baulichkeiten | STAT |
Z 5 | Funktion(en) des Gebäudes | Apotheke; Einsatzzentrale / Rettungsdienst; Polizei; Feuerwehr; Gemeindeamt; Krankenanstalt; Tankstelle; Schule; nicht bearbeitet; zur Zeit keine Funktion zugeordnet (Mehrfachangaben sind möglich) | Gemeinde |
Z 6 | Allenfalls die Nutzung des Gebäudes nach den Vorgaben der Gemeinde | Freier Text | Gemeinde |
Z 7 | Von der Gemeinde allenfalls gemachte sonstige Angaben, soweit sie nicht unter Z 8 oder 9 fallen | Der bisher von der Gemeinde verwendete Gebäudeschlüssel | Gemeinde |
Z 8 | Eignung für Wohnzwecke | Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet: ja/nein | Gemeinde |
Z 9 | Allenfalls weitere Angaben für das Meldewesen | Weitere Angaben für das Meldewesen | Bundesministerium für Inneres |
Z 10 | Vom Adressregister für das Gebäude vergebene Adressnummer | Adressnummer; setzt sich aus Adresscode und Subcode zusammen (ADRNR) | BEV |
Adresscode gemäß § 9a Abs. 2 Z 10 VermG (ADRCD) | BEV | ||
Für jedes Gebäude auf einer Adresse wird ein Zähler (Subcode) vergeben (SUBCD). | BEV |
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