§ 28*)
Versorgung über Direktleitungen
Die Netzbetreiber sind berechtigt, ihre eigenen Betriebsstätten, Konzernunternehmen und zugelassene Kunden im Sinne der Richtlinie 2009/72/EG über eine Direktleitung zu versorgen.
*) Fassung LGBl.Nr. 55/2011
14.12.2015
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