Das Inkrafttreten, die Fassung der jeweiligen Bestimmung sowie die Hinweise auf etwaige Übergangsbestimmungen sind aus den Textanmerkungen ersichtlich.
Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Berufsunfähigkeitspension bei Arbeitslosigkeit
§ 272
§ 272. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 294/1957, Art. I Z 3, Ü. Art. IV Abs. 3) - 1.1.1958.