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§ 1a Post-Bezügeverordnung 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2023

§ 1a.

Mit Verweis auf § 9 Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (BB-SOZPG) erhält von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 jede* vollbeschäftigte Beamt*in für die Abfederung der Teuerungen der letzten Monate eine Teuerungsprämie nach § 124b, Z 408 lit. a Einkommensteuergesetz 1988, in Höhe von € 1.800,00, für Teilbeschäftigte aliquot, die in 6 monatlichen Raten gemeinsam mit dem Monatsbezug ausbezahlt wird.

Für Beamt*innen, die nicht dem Geltungsbereich des BB-SOZPG unterliegen, gebührt zur Abfederung der Teuerungen der letzten Monate nach §124b, Z 408, lit., a Einkommensteuergesetz 1988 eine Belohnung gemäß § 19 GehG 1956 in Höhe von brutto € 1.800,00 für Vollbeschäftigte, für Teilbeschäftigte aliquot., die im Dezember 2023 ausbezahlt wird.

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2023

Gesetzesnummer

20012429

Dokumentnummer

NOR40257558

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