Aufgaben
§ 1.
Die Aufgaben der zum Auslandseinsatz nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG nach Mali im Rahmen der Trainingsmission der Europäischen Union (EUTM Mali) aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung entsendeten Personen richten sich nach den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union 2013/34/GASP vom 17. Jänner 2013 und 2018/716/GASP vom 14. Mai 2018 sowie den sonstigen diesem Auslandseinsatz zugrunde liegenden völkerrechtlichen Regelungen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere die Beratung, Unterstützung und Ausbildung der unter der Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung operierenden malischen Streitkräfte zur Wiederherstellung von deren militärischen Fähigkeiten sowie die Herstellung der operativen Einsatzfähigkeit der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel an deren Hauptquartieren.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Gesetzesnummer
20010529
Dokumentnummer
NOR40210533
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