Amtstitel
§ 197.
Für den Lehrer ist der Amtstitel „Professor“, für den (geschäftsführenden) Leiter eines Universitäts-Sportinstituts der Amtstitel „Direktor“ vorgesehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Amtstitel
§ 197.
Für den Lehrer ist der Amtstitel „Professor“, für den (geschäftsführenden) Leiter eines Universitäts-Sportinstituts der Amtstitel „Direktor“ vorgesehen.
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