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§ 10 ZIS-V 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2022

Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal

§ 10.

(1) Zugangsberechtigte gemäß § 9 Abs. 4 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.

(2) Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß § 9 Abs. 4 Zugangsberechtigte Zugang zu Abfragefunktionen im ZIS-Portal erhalten.

(3) Werden bei der RTR-GmbH nach § 5 Abs. 2 Informationen über geplante Bauvorhaben im Sinne des § 80 Abs. 4 TKG 2021 gemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Meldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Auswahlliste aufzunehmen, die für am ZIS-Portal gemäß Abs. 1 legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2022

Gesetzesnummer

20012043

Dokumentnummer

NOR40247693

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