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§ 9 ZIS-V 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2022

2. Abschnitt

Abfrage von Daten Abfrage- und Zugangsberechtigungen zum ZIS-Portal

§ 9.

(1) Antragstellungen auf Abfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten haben über das ZIS-Portal auf der Website der RTR-GmbH zu erfolgen.

(2) Die umfassende Berechtigung zur Abfrage von Daten aus dem ZIS-Portal gemäß Abs. 1 ist Bereitstellern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 4 Z 1 und 16 TKG 2021 vorbehalten (Abfrageberechtigte). Die Erteilung der Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.

(3) Die in § 1 Abs. 1 Z 2 genannten Meldeverpflichteten können eine beschränkte Abfrageberechtigung beantragen, die sie ausschließlich berechtigt, Mindestinformationen gemäß § 80 Abs. 4 TKG 2021 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen zu erhalten, um die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 TKG 2021 prüfen zu können (beschränkt Abfrageberechtigte). Die Erteilung der beschränkten Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.

(4) Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben die Erteilung von Zugängen zum ZIS-Abfrage-Portal für jede Person, die für sie Daten abfragen soll (Zugangsberechtigte), schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen. Die Bevollmächtigung zur Datenabfrage ist der RTR-GmbH nachzuweisen. Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben ihre Verpflichtung gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz auf jeden ihrer Zugangsberechtigten zu überbinden.

(5) Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben die für sie jeweils bestehenden Zugangsberechtigungen auf aktuellem Stand zu halten und jeden Widerruf von erteilten Aufträgen zur Datenabfrage der RTR-GmbH für jeden betroffenen Zugangsberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Die RTR-GmbH hat den Zugang des betroffenen Zugangsberechtigten zum ZIS-Portal unverzüglich nach Eingang des Widerrufs zu sperren.

(6) Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.

Schlagworte

Abfrageberechtigung

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2022

Gesetzesnummer

20012043

Dokumentnummer

NOR40247692

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