Ist auf Forschungsprämien anzuwenden, die Wirtschaftsjahre betreffen, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen (vgl. § 14).
§ 10.
Die Abwicklung des Prozesses betreffend die Gutachtenserstellung hat nach Maßgabe des Anhanges III, Teil B, zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024
Gesetzesnummer
20008172
Dokumentnummer
NOR40145985
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