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Schweizerische Verwaltungsratsvergütungen

BMFBMF-010221/0045-IV/4/20071.2.20072007

EAS 2814

Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in einer schweizerischen geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, an der er nur unwesentlich beteiligt ist, die Funktion eines Verwaltungsrates, der im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172).

Ob die Vergütungen das Entgelt für eine unselbständige oder selbständige Arbeit darstellen, ist eine Sachverhaltsfrage, die auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechts zu entscheiden ist (Hinweis auf LStR 2002 Rz 981). Von dieser Entscheidung hängt ab, ob auf der Abkommensebene die Zuteilungsregel des Artikels 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) oder des Artikels 7 bzw. 14 (Unternehmensgewinne bzw. selbständige Arbeit) zur Anwendung kommt. Da Artikel 7 und 14 im gegebenen Zusammenhang gleichlautende Regeln für die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen der Schweiz und Österreich enthalten, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, welchem der beiden letztgenannten Artikeln die Vergütungen zuzurechnen sind.

Sollten die Entgelte für die Verwaltungsratstätigkeit nur Nebeneinkünfte des österreichischen Steuerpflichtigen darstellen und damit erkennen lassen, dass die Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz nicht die berufliche Haupttätigkeit bildet, wäre darin bereits ein gewichtiges Argument zu sehen, die zivilrechtlich als Werkvertrag ausgestaltete Vereinbarung mit der schweizerischen GmbH auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Dienstverhältnis zu werten (Hinweis auf LStR 2002 Rz 945) und jene Einkünfte, die der schweizerischen Betriebstätte des Geschäftsführers zuzurechnen sind, in Österreich von der Besteuerung freizustellen.

Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 16 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 7 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 14 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Verwaltungsratsvergütungen, Geschäftsführer, Dienstvertrag

Verweise:

VwGH 31.07.1996, 92/13/0172
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 981
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 945

Stichworte