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Euro-Einführungserlass

BMF14 0106/105-IV/14/9811.12.19981998Euro-Einführungserlass

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1
VO 974/98 , ABl. Nr. L 139 vom 11.05.1998 S. 1
1. Euro-JuBeG, 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998
Steuerliches Euro-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 126/1998
Schillinggesetz, StGBl. Nr. 231/1945

Schlagworte:

Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln

Kaufmännisches Runden

Generell erfolgt die Rundung kaufmännisch, und zwar nach jener Nachkommastelle, die der zu rundenden Nachkommastelle folgt. Wird daher ein zu bezahlender Schillingbetrag in Euro umgerechnet, so ist für die Rundung der Wert der dritten Nachkommastelle entscheidend. Bei einem Wert bis 4 ist abzurunden, ab einem Wert von 5 aufzurunden. Ein Abschneiden der Nachkommastellen oder ein Aufrunden "von hinten", also von der letzten verfügbaren Nachkommastelle auf die vorletzte, von der vorletzten auf die vorvorletzte usw. ist nicht zulässig!

Beispiel:

Ein von Schilling in Euro umgerechneter Wert beträgt 3.345,7446 €. Die Rundung richtet sich ausschließlich nach der dritten Nachkommastelle dieses Betrages: 3.345,7446. Ein Runden "von hinten nach vorne" ist unzulässig:

Richtig: 3.345,7446 à 3 345,74

Falsch: 3.345,7446à 3.345,745 à 3.345,75 €

Umrechnung von Drittwährungen

Unter "Drittwährungen" sind jene Währungen zu verstehen, die weder auf Euro noch auf eine seiner nationalen Währungseinheiten lauten. Dazu zählen sowohl Währungen außerhalb des Raumes der Europäischen Union (sogenannte "Outs") als auch die Währungen jener vier Länder, die zwar Mitglied der Europäischen Union, nicht aber der Wirtschafts- und Währungsunion sind (sogenannte "Pre-Ins", das sind Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden).

Umrechnungen zwischen Drittwährungen und nationalen Währungseinheiten des Euro (zB USDollar in Französische Franc oder Britische Pfund in Schilling) können praktisch ab 1. Jänner 1999 nur mehr über den Euro vorgenommen werden. Für die Umrechnung und Rundung gibt es jedoch keine ausdrücklichen Regeln.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1
VO 974/98 , ABl. Nr. L 139 vom 11.05.1998 S. 1
1. Euro-JuBeG, 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998
Steuerliches Euro-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 126/1998
Schillinggesetz, StGBl. Nr. 231/1945

Schlagworte:

Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln

Stichworte