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Euro-Einführungserlass

BMF14 0106/105-IV/14/9811.12.19981998Euro-Einführungserlass

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1
VO 974/98 , ABl. Nr. L 139 vom 11.05.1998 S. 1
1. Euro-JuBeG, 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998
Steuerliches Euro-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 126/1998
Schillinggesetz, StGBl. Nr. 231/1945

Schlagworte:

Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln

3.2 Behandlung von Euro-Umstellungsaufwendungen

Aufwendungen, die mit der Umstellung auf den Euro verbunden sind, sind wie andere Aufwendungen nach dem geltenden Einkommensteuerrecht zu behandeln.

3.2.1 Verbot der Bildung von Rückstellungen

Rückstellungen im Zusammenhang mit Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro sind nach Art. 3 § 2 des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes nicht zulässig. Da dieses Rückstellungsverbot nur klarstellenden Charakter hat, ist es auch für vergangene Veranlagungszeiträume wirksam.

Ist aus anderen Gründen eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, so ist eine allfällige erhöhte Kostenbelastung durch die Umstellung auf den Euro im Rahmen dieser anderen Rückstellung zu berücksichtigen (dies kann zB bei der Rückstellung für Jahresabschlusskosten der Fall sein).

3.2.2 Aktivierungsverbot für selbst hergestellte unkörperliche Wirtschaftsgüter

Handelsrechtlich wurde die Möglichkeit geschaffen, Aufwendungen für die Währungsumstellung auf Euro als Aktivposten auszuweisen, soweit es sich um selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Die aktivierten Beträge sind für jedes Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünftel abzuschreiben.

Auch wenn diese Aufwendungen handelsrechtlich nicht als "Vermögensgegenstand" aktiviert werden dürfen, ändert dies nichts daran, dass es sich um Aufwendungen für einen selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand handelt. Steuerrechtlich geht daher jedenfalls das bestehende Aktivierungsverbot des § 4 Abs. 1 EStG 1988 vor. Eine in der Handelsbilanz vorgenommene Aktivierung ist daher für Zwecke der Steuerbilanz wieder rückgängig zu machen.

3.3 Sonstige ertragsteuerliche Aspekte

Scheiden Wirtschaftsgüter euro-bedingt vor Ablauf der ursprünglichen Nutzungsdauer aus dem Betriebsvermögen im Inland aus, so kann dieses Ausscheiden zu folgenden Auswirkungen führen:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1
VO 974/98 , ABl. Nr. L 139 vom 11.05.1998 S. 1
1. Euro-JuBeG, 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998
Steuerliches Euro-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 126/1998
Schillinggesetz, StGBl. Nr. 231/1945

Schlagworte:

Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln

Stichworte