Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln |
4.5 Rundungsdifferenzen
Ergeben sich bei der Umrechnung von Einzelbeträgen und der Abstimmung mit der Summe aus diesen Einzelbeträgen Rundungsdifferenzen (diese können pro umgerechneten Betrag höchstens einen Cent betragen; siehe Punkt 2.2), so sind diese Rundungsdifferenzen umsatzsteuerlich unbeachtlich (es kommt zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage für den Umsatz und zu keiner Änderung des Vorsteuerabzuges).
Beispiel:
Vorsteuerabzug:
Rechnung | Buchung | Zahlung |
70.000 S | 5.051,93 € | |
14.000 S | 1.010,39 € | |
84.000 S | 6.062,32 € | 6.062,31 (Umrechnung von 84.000 S auf €). |
Es wurde somit um 0,01 Cent weniger bezahlt. Der Vorsteuerabzug bleibt unverändert.
Versteuerung:
Vereinnahmung | Umrechnung | |
70.000 S | 5.051,93 € | Gutschrift auf dem in Euro geführten Konto |
14.000 S | 1.010,39 € | |
84.000 S | 6.062,32 € | 6.062,31 (Umrechnung von 84.000 S auf €). |
Der Unternehmer hat somit (letzten Endes) um 0,01 Cent weniger erhalten. Die Versteuerung bleibt unverändert.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln |