Freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Arbeitnehmers oder dessen Ehepartners oder eines Kindes iSd § 106 EStG sind von sämtlichen Abgaben befreit – somit steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Eine betragliche Grenze für den Begräbniskostenzuschuss gibt es nicht. Unter Begräbniskosten versteht man Zuwendungen des Arbeitgebers für die Beerdigung an sich (zB Partezettel, Sarg, Urne, Kranz etc), das Totenmahl und den Grabstein.