Um nach außen hin wirksam zu werden, müssen behördliche Erledigungen den Empfängern zugehen. Das ZustG regelt die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Schriftstücke. Neben der traditionellen Zustellung von behördlichen Schriftstücken auf postalischem Weg gibt es seit dem E-GovG aus 2004 auch eine elektronische Zustellung, wenn der potenzielle Empfänger der Schriftstücke dies wünscht. Hier werden in prägnanter Kürze die Zustellarten und die Zustellmängel, die in der Praxis von besonderer Relevanz sind, behandelt.