Der Kreis der Zollanmeldungen (ZA) umfasst Standard-ZA und vereinfachte ZA. Die Abgabe der ZA kann elektronisch, schriftlich, mündlich oder durch andere Willensäußerung erfolgen. Elektronische ZA werden überwiegend von bzw für Unternehmen abgegeben, wobei in den seltenen Fällen der Nichtverfügbarkeit der IT-Systeme auf die schriftliche ZA zurückgegriffen werden kann. Mündliche ZA sowie ZA durch Willensäußerungen können in gewissen Fällen im gewerblichen Warenverkehr genutzt werden, kommen in vielen Fällen jedoch auch für Anmeldungen durch Privatpersonen zur Anwendung (zB im Reiseverkehr).

