Die relevanten zollrechtlichen Vorschriften werden überwiegend durch das Unionszollrecht vorgegeben. Zentrale Rechtsgrundlage ist der Zollkodex der Europäischen Union (UZK), ergänzt um die DurchführungsVO (UZK-IA) und die zwei Delegierten VO (UZK-DA sowie UZK-TDA). Diese Bestimmungen gelten seit 1. 5. 2016. Zusätzlich zu diesen VO regelt (seit 1. 1. 2010) die ZollbefreiungsVO die Geltendmachung von Zollbefreiungen. Auf nationaler Ebene ergänzen das ZollR-DG sowie die ZollR-DV 2004 das Unionszollrecht dort, wo letzteres Spielraum lässt oder keine Gesetzgebungszuständigkeit hat.