Grundlegende Zielsetzung des Zollrechts ist der Schutz der öffentlichen Finanzen (Zollabgaben, Eindämmung von Betrug, Schutz der Wirtschaft), Wahrung des Binnenmarktes der EU (Harmonisierung, freier Warenverkehr), Verbraucherschutz, Produktsicherheit, Umweltschutz und die Durchsetzung staatlicher Kontroll- und Sanktionsinstrumente.

