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Zollverfahren

Verbrauchsteuern & ZölleZölleEgger/BieberFebruar 2025

Die im Zollrecht vorgesehenen Zollverfahren unterteilen sich in 3 Kategorien:

1. Nicht-Unionswaren können in der Union zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden (Art 29 AEUV iVm Art 201 UZK).

2. Nicht-Unionswaren können nach ihrer Verbringung in die Union in ein besonderes Zollverfahren iSd Art 210 ff UZK (Lagerung; Veredelung; Versand; Verwendung) überführt werden.

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