Die Tarifierung von Waren erfolgt anhand der Kombinierten Nomenklatur. Entscheidend ist eine detaillierte warenkundliche Auseinandersetzung mit der einzureihenden Ware. Für die Tarifierung einer Ware sind die entsprechenden Einreihungsverordnungen der EU-Kommission, die europäischen Datenbanken EVZTA und ECICS und die Rsp zu prüfen. Um einer strittigen Einreihung vorzubeugen, kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gestellt werden. Alternativ zur vZTA kann formfrei eine uZTA eingeholt werden, die jedoch keinen Rechtsschutz begründet.

