Ein Muster ist mit einem bestimmten Warenverzeichnis nach der Klassifikation von Locarno schriftlich beim Patentamt anzumelden. Mit dem Anmeldetag wird das Prioritätsrecht erlangt. Bei Eingriff in ein Musterrecht drohen zivil- und strafrechtliche Sanktionen. Hinsichtlich dieser Ansprüche bestehen keine Besonderheiten im Vergleich zur Rechtsdurchsetzung bei sonstigen Immaterialgüterrechten.