vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Willensbildung der Wohnungseigentümerversammlung

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterFebruar 2023

Die Willensbildung der Eigentümerversammlung bezüglich Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung erfolgt primär durch die Fassung von Beschlüssen; diese können auch im Umlaufweg oder im Zuge des additiven Verfahrens gefasst werden. Das Zustandekommen, die Bekanntmachung und die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft werden (vornehmlich) in den §§ 24 ff WEG geregelt. Diesbezüglich fehlerhafte Willensbildungsakte sind anfechtbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte