Die Wiederaufnahmeklage ist eine Rechtsmittelklage, mit der die Aufhebung einer (selbst rechtskräftigen) Entscheidung wegen eines „materiellen Mangels“ erreicht werden kann. Der praktische Hauptanwendungsfall ist das Hervortreten neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO).