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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MarkowetzApril 2023

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 146 ff ZPO (restitutio in ingegrum) ist ein Rechtsbehelf gegen die Folgen prozessualer Rechtsversäumnisse. Das Gesetz gewährt die Wiedereinsetzung nur bei Versäumung von Tagsatzungen und befristeten Prozesshandlungen. Durch die Wiedereinsetzung wird der Rechtsstreit in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor der Versäumung befunden hat (§ 150 Abs 1 ZPO). Mithilfe der Wiedereinsetzung kann es sogar zu einer Durchbrechung der Rechtskraft kommen.

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