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Zeugenvernehmung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerDezember 2025

Zeugen sind von den Parteien verschiedene Personen, die über die von ihnen unmittelbar wahrgenommenen Tatsachen aussagen sollen, um den (entscheidungsrelevanten) Sachverhalt zu ermitteln.

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