Das gesetzliche Vorzugspfandrecht sichert Ansprüche der Eigentümergemeinschaft bzw einzelner Wohnungseigentümer, die aus der Verletzung von Zahlungsverpflichtungen betreffend Liegenschaftsaufwendungen resultieren. Es verschafft eine bevorzugte Stellung und sohin Sicherheit vor Zahlungsausfällen durch zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Miteigentümer. Ein Vorzugspfandrecht kann an jedem Miteigentumsanteil einverleibt werden, sofern der offene Rückstand binnen sechs Monaten klagsweise geltend gemacht und zugleich die Anmerkung der Klage im Grundbuch beantragt wird.