Eheverfehlungen können rechtlich verziehen werden, wodurch sie als Grundlage für eine spätere Scheidungsklage unwirksam werden. Mit der Verzeihung bringt der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck, dass eine von ihm empfundenes Fehlverhalten des anderen nicht mehr als solches zu betrachten ist und er vorbehaltlos die Ehe fortzusetzen bereit ist.

