Die Witwenpension kann sich auch aus dem Scheidungsunterhalt ergeben. Diese kann bei Vorversterben des unterhaltspflichtigen Ehegatten bis zur Höhe des geleisteten Unterhaltsanspruches bestehen.
Die Witwenpension kann sich auch aus dem Scheidungsunterhalt ergeben. Diese kann bei Vorversterben des unterhaltspflichtigen Ehegatten bis zur Höhe des geleisteten Unterhaltsanspruches bestehen.
