Das Verlöbnis ist das Versprechen zweier Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, sich künftig zu ehelichen. Es ist ein familienrechtlicher Vorvertrag , der auf den Abschluss eines anderen Vertrages, nämlich die Ehe, abzielt. Es enthält keine Hauptleistungspflicht, weshalb nicht auf Eheschließung geklagt werden kann.

