Arzneimittelgroßhändler sind neben den materiellrechtlichen allgemeinen Vertriebsvorgaben auch vermehrt mit Vertriebseinschränkung aufgrund Listung bestimmter Arzneimittel in behördlichen Registern konfrontiert. Dieses Briefing gibt einen Überblick über diese und deren Verhältnis zum Begriff „Parallelexport“.