Das Asylrecht normiert gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), ihrem Zusatzprotokoll und einer Reihe von europarechtlichen Vorgaben den Schutz von Fremden, die wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. Daneben sieht es internationalen Schutz in Form von Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz sowie Abschiebungsverboten vor, besonders bei Folter, unmenschlicher Behandlung oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen.

