Das Asylrecht gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, ihrem Zusatzprotokoll und einer Reihe von europarechtlichen Vorgaben normiert den Schutz von Fremden, die vor Verfolgung, Krieg, politischer Verfolgung, Folter, Religion, Rasse, Nationalität oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen.