Unternehmen, die den Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten, benötigen hierfür eine gewerberechtliche Konzession (reglementiertes Gewerbe) und eine arzneimittelrechtliche Betriebsbewilligung. Auch wenn es für Apotheken thematisch leichter ist, diese Konzession zu erhalten, als für ein Unternehmen, das nicht bereits in der gleichen Branche tätig ist, so zieht das Arzneimittelhandelsrecht einen zusätzlichen Compliance-Aufwand nach sich, der gut geplant sein will.