Eine Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens bewirkt den vollständigen Stillstand eines Verfahrens aufgrund von im Gesetz festgelegten Unterbrechungsgründen.
Eine Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens bewirkt den vollständigen Stillstand eines Verfahrens aufgrund von im Gesetz festgelegten Unterbrechungsgründen.