Für Rechtsstreitigkeiten, die arbeitsvertragliche oder betriebverfassungsrechtliche Ansprüche betreffen, sind in erster Instanz die Landesgerichte als Arbeits- und Sozialgericht, in Wien das ASG Wien, zuständig. Vereinbarungen, die einen Gerichtsstand für künftige arbeitsrechtliche Streitigkeiten festlegen, sind nur sehr eingeschränkt möglich. Die Gerichte für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind in erster Instanz mit einem Berufsrichter und zwei fachkundigen Laienrichtern besetzt. Ein fachkundiger Beisitzer gehört dem Kreis der Arbeitnehmer, der andere dem Kreis der Arbeitgeber an.