Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für eine erhebliche Anzahl an Arbeitnehmern mit sich, kann eine Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan abgeschlossen werden. Der Sozialplan kann Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen der Betriebsänderung regeln. In der Lohnsteuer kann eine Zahlung, die der Arbeitgeber aufgrund eines Sozialplanes leistet, begünstigt abgerechnet werden. In der Sozialversicherung besteht für Sozialplanzahlungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses Beitragsfreiheit.