Das Arbeitslosengeld ist die primäre Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung und gebührt, um einer arbeitslosen Person Einkommensausfälle zumindest teilweise auszugleichen. Arbeitslose Personen, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, eine bestimmte Anwartschaft erfüllt haben und deren Bezugsdauer noch nicht erschöpft ist, haben nach dem AlVG einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.