Bereits bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses tauschen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Daten aus. In diesem vorvertraglichen Stadium sind die maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzrechts für beide Vertragsparteien bereits zu beachten.
Bewerberdaten
Bewerberdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO, egal ob sich der Bewerber aktiv gemeldet (Initiativbewerbung) oder auf die Ausschreibung der Arbeitsstelle reagiert hat.1