Während des Arbeitsverhältnisses werden Arbeitnehmerdaten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet und weitere Daten, wie bspw bei Kontrollen der Mitarbeiter, gesammelt. Der Umgang mit diesen Beschäftigten-Daten im Lichte gesetzlicher Bestimmungen ist für Arbeitgeber vor allem in Hinblick auf den Strafenkatalog der DSGVO und des DSG auch wirtschaftlich entscheidend.