Eine verdeckte Ausschüttung ist eine außerhalb offener Gewinnverteilung gewährte und daher nicht unmittelbar als Ausschüttung erkennbare Zuwendung bzw Vorteilsgewährung einer Körperschaft an ihre Gesellschafter oder nahestehende Personen, die einem Fremdvergleich nicht standhält. Die Rechtsfolgen der verdeckten Ausschüttung entsprechen jenen der offenen Ausschüttung.