Gewinnausschüttungen sind eine gesellschaftsrechtlich bedingte Zuwendung von Gewinnen einer Körperschaft an die Anteilsinhaber. Auf Ebene der Körperschaft ist die Gewinnausschüttung eine Form der Einkommensverwendung und mindert daher den steuerpflichtigen Gewinn nicht. Auf Ebene der Anteilsinhaber führt die Gewinnausschüttung zu steuerpflichtigen Einkünften (natürliche Personen) oder wird idR befreit (Beteiligungsertragsbefreiung bei Körperschaften). Es wird zwischen offenen und verdeckten Gewinnausschüttungen unterschieden.