Fällt Urlaub mit einer Arbeitsverhinderung – zB mit Krankheit – zeitlich zusammen, stellt sich die Frage, ob es in dieser Zeit zu einem Urlaubsverbrauch kommt oder nicht. Nur teilweise gibt das Gesetz selbst Antwort auf die Frage, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Dabei muss man unterscheiden, ob die Arbeitsverhinderung bereits vor dem Abschluss der Urlaubsvereinbarung, erst danach oder gar erst während des Urlaubs auftritt bzw bekannt wird.