Urlaubsentgelt ist jenes Entgelt, das dem Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums gebührt. Welche Entgeltbestandteile bei der Berechnung des Urlaubsentgelts einzubeziehen sind, regelt ein eigens abgeschlossener Generalkollektivvertrag. Die Berechnung selbst folgt dem sog Ausfallsprinzip. Hierbei sind je nach Art des Entgelts gesetzliche, aber auch kollektivvertragliche Berechnungsregeln anzuwenden. Bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt und verschuldeter Entlassung kann der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt für einen Urlaubsübergenuss zurückfordern.