Eine Urlaubsablöse ist eine Geldleistung oder sonstige vermögenswerte Leistung, die der Arbeitnehmer für den Nichtverbrauch des Urlaubs erhält. Eine Vereinbarung, die eine Urlaubsablöse vorsieht, ist absolut nichtig. Als Folge der Nichtigkeit kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch, selbst wenn er bereits in Geld abgelöst wurde, dennoch konsumieren. Allerdings kann der Arbeitgeber dann auch die dafür erhaltene Ablöse zurückfordern.