Unter Betriebsurlaub versteht man die Schließung des Betriebs bzw Betriebsteils für einen Zeitraum, während dem sich alle in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer im Urlaub befinden. Besonders häufig kommen solche Betriebsurlaube in den Sommermonaten oder um die Weihnachtszeit vor. Ein Betriebsurlaub kann weder vom Arbeitgeber angeordnet noch durch eine Betriebsvereinbarung rechtswirksam festgelegt werden. Er ist vielmehr immer mit jedem einzelnen Arbeitnehmer individuell zu vereinbaren.